Kindererziehungszeiten:

Kindererziehungszeiten werden bis zum 4.Lebensjahr des Kindes, somit für maximal 48 Monate, für die Pension berücksichtigt. Die Beitragsgrundlage für 2024 beträgt € 2.163,78
Im Rechner nicht berücksichtigt sind die verlängerten Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten (60 Monate).