Kindererziehungszeiten werden bis zum 4.Lebensjahr des Kindes, somit für maximal 48 Monate, für die Pension berücksichtigt. Die Beitragsgrundlage für 2025 beträgt € 2.300,10
Im Rechner nicht berücksichtigt sind die verlängerten Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten (60 Monate).