Die Eurobeträge beziehen sich auf künftige Preise, in sie sind die angenommene Inflation und die angenommene
reale Einkommensentwicklung bereits eingerechnet.
DAZU EIN BEISPIEL:
2025 beträgt die „Mindestpension“ (Ausgleichszulagenrichtsatz) 1.273,99 Euro.
2040 wird sie nominal 2.010,- Euro betragen, wenn sie wie bisher – durch immer wieder vorgenommene
Sonderanpassungen - mit der allgemeinen Lohnentwicklung wächst.
Real wird sie 1.490,- Euro betragen, wenn die angenommene Inflation herausgerechnet wird, die die Kaufkraft
schwächt.
In heutigen Einkommensverhältnissen wird sie 1.273,99 Euro betragen, wenn der Betrag um Inflation und
Reallohnsteigerung bereinigt wird.
Wenn Sie also im Jahr 2040 eine Pension von nominal 2.010,- Euro erhalten, entspricht das
einer Kaufkraft von 1.490,- Euro und einem Pensionsniveau auf der Höhe der Mindestpension.
Höhe von Inflationsraten & Lohnsteigerungen:
Die Alterssicherungskommission berechnet Langzeitszenarien in der Pensionsversicherung. Ihre Annahmen, wie sich die
Inflation und die durchschnittlichen realen Löhne entwickeln, liegen auch diesem Rechner zugrunde.