Orientierung:

Der Online-Pensionsrechner der Arbeiterkammer ermöglicht Ihnen auf einfache Weise eine Abschätzung Ihrer zukünftigen Pension auf Basis der Kontoerstgutschrift. Er gibt Ihnen eine Orientierung mit welcher Pensionshöhe Sie abhängig vom zukünftigen Einkommen rechnen können. Die Ergebnisse hängen – abgesehen von den Eingaben – insbesondere von den getroffenen Einkommensannahmen ab. Die Ergebnisse des Pensionsrechners sind grundsätzlich unverbindlich. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei einer anderen Einkommensentwicklung oder auch durch Rechtsänderungen Ihre tatsächliche Pensionshöhe von den Ergebnissen des Pensionsrechners abweichen kann. (zum Haftungsausschluss)

Bitte beachten Sie auch, dass die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension vereinfacht vorgenommen wird. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension hängt von den eingegebenen Versicherungsmonaten ab. Die Anspruchsvoraussetzungen für die „Hacklerregelung“, für die Schwerarbeitspension und für die Invaliditätspension sind im Online-Rechner nicht berücksichtigt. Achtung! Auch die mit 1.1.2020 wirksam gewordene Abschlagsfreiheit bei der „Hacklerregelung“ und Schwerarbeitspension, sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen, ist nicht berücksichtigt. (zu den Pensionsformen). Der Pensionsrechner ersetzt keinesfalls eine Feststellung der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch die Pensionsversicherungsanstalt.