Die Pensionsberechnung erfolgt auf Basis Ihrer Eingaben und der Annahmen über die zukünftige durchschnittliche Einkommensentwicklung. Der Ausgangswert ist die von Ihnen eingegebene Kontogutschrift. Dieser Betrag erhöht sich um die weiteren Gutschriften bis zum Pensionsantritt, die sich aus den Annahmen zu Ihrem Einkommensverlauf ergeben und die jährliche Aufwertung der Gutschriften mit der (angenommenen) durchschnittlichen Einkommensentwicklung (Link zum Pensionskonto).
Nähere Informationen zu den Darstellungsebenen heutig, real und nominal finden sie unter "Hinweis" auf dieser Seite.
Bei der Korridorpension ist zu beachten, dass für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts (vor dem Regelpensionsalter) 5,1% Abschläge abgezogen werden.